
Vaterschaftstest
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Vaterschaftsgutachten
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Der Vaterschaftstest
Je nach Verwendungszweck des Ergebnisses des Vaterschaftstest werden zwei
Möglichkeiten zum Nachweis einer Vaterschaft unterschieden.
Soll ein Vaterschaftstest vor Gericht anerkannt werden, ist ein Vaterschaftsgutachten notwendig.
Der Hauptunterschied zu einem privaten Vaterschaftstest ist
das die betroffenen Personen von einer autorisierten Instanz (z.B. Gerichtsmedizin)
eindeutig identifiziert werden müssen. Dies geschieht bei Kindern meist
anhand von Geburtsurkunde, Finger- oder Fußabdruck, ansonsten anhand von
Ausweis und Fingerabdruck.
Zusätzlich zu der bei beiden Verfahren angewendeten DNA-Analyse kann das
Gericht eine Blutgruppenanalyse fordern, die jedoch erst ab einem Alter von 9
Monaten sichere und damit belastbare Ergebnisse liefert.
Sowohl das Vaterschaftsgutachten als auch der Vaterschaftstest basieren auf einer
DNA-Analyse, bei der bestimmte Teile der DNA auf einen gewissen Grad an Übereinstimmung
gemessen werden. Für diese DNA-Analyse wird meist anhand von Blut oder Schleimhautabstrichen
(z.B. im Mund) durchgeführt.
Für den Vaterschaftstest ist es dabei völlig unerheblich ist, ob die
DNA aus Blut- oder Schleimhautzellen gewonnen wird. Die DNA-Analyse kann grundsätzlich
bereits direkt nach der Geburt durchgeführt werden.
Um sich rasch Klarheit über die Vaterschaftsverhältnisse zu verschaffen
reicht ein einfacher Vaterschaftstest völlig aus. Die wissenschaftlichen
Nachweisverfahren sind nahezu identisch. Der oft langwierige und für alle
Beteiligten anstrengende Weg über ein Gericht, mit Feststellung der Identität
und einer zusätzlichen Blutgruppenanalyse bei einem Vaterschaftsgutachten
kann mit einem Vaterschaftstest vermieden werden.